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   LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14   

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https://dejure.org/2014,10621
LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14 (https://dejure.org/2014,10621)
LG Kassel, Entscheidung vom 22.04.2014 - 3 T 162/14 (https://dejure.org/2014,10621)
LG Kassel, Entscheidung vom 22. April 2014 - 3 T 162/14 (https://dejure.org/2014,10621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Trennungsgebot bei Vollziehung der Abschiebungshaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Auszug aus LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14
    Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 11.07.2013 (V ZB 40/11) die Frage, ob es richtlinienkonform ist, wenn auf das Bundesland statt auf den Mitgliedsstaat insgesamt abgestellt wird und eine Unterbringung in einer regulären Haftanstalt nur zulässig ist, wenn es in dem Mitgliedstaats insgesamt keine spezielle Einrichtung gibt, ebenso wie das Landgericht München I, dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt.

    Denn es kommt hinzu, dass die Auslegung der Richtlinie durch abweichende Sprachfassungen erschwert wird (vgl. BGH Beschluss vom 11.07.2013, V ZB 40/11).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14
    Die Angaben zur Notwendigkeit der beantragten Haftdauer in dem Haftantrag vom 27.03.2014 genügen noch den Anforderungen (vgl. BGH B v. 10.05.2012, V ZB 246/11).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14
    Nur ausnahmsweise führt ein feststehendes längerfristiges Abschiebehindernis dazu, dass eine Haft nicht angeordnet werden kann, weil sie unverhältnismäßig wäre (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 28.02.2008, Az. 20 W 41/08; BVerfG NJW 2009, 2659).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14
    Die Anordnung von Abschiebehaft kommt nur in Betracht, wenn nach hinreichender tatrichterlicher Ermittlung und Auswertung des konkreten Sachverhalts feststeht, dass die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann oder aber eine sichere Prognose nicht getroffen werden kann; die Prognose muss sich auf alle in Betracht kommenden Gründe erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern könnten (BGH FGPrax 2012, 82).
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